Antrag: Verfahren beim Wunsch nach einem verkehrsberuhigten Bereich

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Vorgehensmodell für den Wunsch von Anwohnern nach einer Verkehrsberuhigung zu erarbeiten, in der folgenden Punkten Rechnung getragen wird:

  • Formalien für den Start eines solchen Verfahrens (Quorum von Anwohnern und/oder Eigentümern, Form).
  • Allgemeine Informationen zu den Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung (Flyer / Webseite).
  • Entwicklungund Durchführungeiner Befragung der Anwohner und/oder Eigentümer und Regeln für die Auswertung und Vorstel-lung der Ergebnisse.
  • Entwicklung einer oder mehrerer individueller Lösungsoptionen.
  • Ggf.Bürgerdialog oder Mediation.

Begründung:

  • Die bisher praktizierte Regel, dass eine überwiegende Mehrheit der Anwohner sich für einen verkehrsberuhigten Bereich aussprechen müssen, ist nicht mehr zeitgemäß.
  • Von einer modernen und bürgerfreundlichen Kommune wird eine Zusammenarbeit mit den Bürgern erwartet und keine quasi richterliche Entscheidung ohne vorherige transparente Absprache mit den Betroffenen.
  • Es geht nicht darum, dass exakt formulierte Anträge der Anwohner angenommen oder abgelehntwerden.Vielmehr musseine sachgerechte und für alle möglichst optimale Win-Win-Lösung gefunden werden.
  • Die Bedürfnisse aller Bürger müssen hierfür respektiert werden.
  • Die Erhebung der Situation sowie Umfragen müssen geordnet erfolgen. Alle Bürger müssen ein einheitliches Maß an objektiven Informationen erhalten.
  • Die Stadt muss die möglichen Alternativen individuell zusammenstellen und die Bürger an der Auswahl der Alternativen beteiligen.
  • In schwierigen Fällen ist die Hilfe eines Mediators hinzuzuziehen, der auf solche Prozesse spezialisiert ist. Mediatoren sind dafür ausgebildet, die Beteiligten auf einem Weg zu einer optimalen Lösung zu unterstützen.

Kosten:
Interne Kosten