Auf der Bürgerversammlung am 14. Februar 2026 stellte Herr Hetzl erstmals die aktuellen Planungen für das Grundstück Stadtplatz 58 vor. Der Stadtrat war in diesen Prozess bislang nicht eingebunden und erhielt die Entwürfe daher zeitgleich mit der Öffentlichkeit.
Die präsentierte Visualisierung vermittelte zunächst den Eindruck eines frei zugänglichen Gartens. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass ein erheblicher Teil der bestehenden Grünflächen und Bäume überbaut würde. Einer der als „Garten“ bezeichneten Bereiche ist als Dachgarten mit Kübelbepflanzung auf einem Erdgeschossbau vorgesehen. Inwiefern diese Gestaltung mit den Anforderungen des Denkmalschutzes sowie einer gemeinschaftlichen Nutzung vereinbar ist, muss noch geprüft werden.
Die vorgestellten Pläne entsprechen zudem nicht dem Inhalt des – inzwischen rechtlich nicht mehr gültigen – Bürger- bzw. Ratsbegehrens, das seinerzeit eine klare Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger herbeigeführt hatte.
Zentrale Frage: Welche Entwicklung wünschen wir uns für diesen Standort?



Die zukünftige Nutzung des Stadtplatzes 58 und des ehemaligen Klostergartens ist eine grundlegende städtebauliche Entscheidung. Sie wird das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität der Innenstadt langfristig beeinflussen.
Im Raum steht die Frage, ob weitere bauliche Verdichtung erfolgen soll oder ob an dieser Stelle ein offener, gemeinschaftlich nutzbarer Raum entstehen kann.
Alternative Nutzungskonzepte
- ein öffentlich zugänglicher Biergarten als Begegnungsort
- eine Nutzung durch eine Fachhochschule, um junge Menschen in die Stadt zu bringen
- studentischer Wohnraum zur Entlastung des Wohnungsmarktes
Ausblick
Die Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung des Areals steht noch aus. Im Mittelpunkt wird dabei die Abwägung stehen, ob eine überwiegend privatwirtschaftliche Bebauung oder eine stärker gemeinschaftsorientierte Nutzung den größeren Mehrwert für Mühldorf bietet.
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