Sven Giegold war in Mühldorf

Grüner Europaabgeordneter beim 2. Mühldorfer Friedenswinter Sven Giegold „predigte“ in der Mühldorfer Frauenkirche

Eine spontane Terminentscheidung auf der Bundesdelgiertenversammlung von Bündnis90/Die Grünen in Halle brachte den Finanzexperten Giegold nach Mühldorf. Da die KAB den Termin für die Veranstaltung schon fixiert hatte, das Thema TTIP aber wunderbar zum Friedenswinter passte wurde mit den Grünen kooperiert.

Nach der Eröffnung mit einer aktuell adaptierten Geschichte der Herbergssuche ging es in die Frauenkirche am Mühldorfer Stadtplatz wo der Isner Chor „dACor“ mit „Imagine“ von John Lennon einstimmte. Diözesansekretär Rainer Forster begrüßte die rund 100 Besucher und übergab das Wort an KAB-Diözesanpräses Ulrich Bensch. Bensch betrachtete das Thema Gerechtigkeit aus theologischer Sicht und flocht auch die Sichtweise von Papst Franziskus in seine Rede ein. Nach dem Lied „Nein“ von Konstantin Wecker wurden noch einige Akitve für ihr Engagement geehrt.

Dann begann der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold mit seinem Vortrag.
Dass der Abend für ihn so etwas Besonderes wird hätte er bei der Terminzusage nicht ahnen können. Dass er als Protestant in einer katholischen Kirche sprechen darf ist schon bemerkenswert und war für ihn eigentlich nicht vorstellbar.


In seinem Vortrag berichtete über die Zusammenhänge und den aktuellen Stand bei den Freihandelsabkommen mit CANADA (CETA) und USA (TTIP) und über das Dienstleistungsabkommen (TISA).

Währed TTIP seit Monaten in vielen Ländern Europas bei immer mehr Protestaktionen thematisiert wurde, sind die bisher parallel laufenden Verhandlungen zu CETA inzwischen weitgehend abgeschlossen worden und stehen nun 2016 zur Ratifizierung an. Allerdings ist dieser Zeitplan nun wieder unsicher geworden, da auch im CETA-Vertragsentwurf Schiedsgerichts- verfahren ermöglichen werden würden, die wie bei TTIP so stark kritisiert werden, dass nun seitens der Bundesregierung sogar diesbezüglich Korrekturen nicht mehr ausgeschlossen werden, um, so Giegold, überhaupt eine vage Ratifizierungschance in den Mitgliedsländern der EU zu bekommen. Die Auswirkungen von CETA wären, dass Unternehmen die Vertragsstaaten vor aussergerichtlichen Wirtschafts-Tribunalen verklagen könnten , wenn sie ihre zukünftigen Profiterwartungen durch die Europäische Gesetzgebung eingeschränkt sähen. Damit könnten auf die Staaten Klagen in Milliardenhöhe zukommen, siehe die Klage der Fa. Vattenfal gegen die Bundesrepublik wegen des Atomausstieges oder ggf. Konzernen wie Monsanto und Exxon, wegen des Verbots von Gentechnik oder Fracking. Zugleich wird der Spielraum für eine Gesetzgebung zugunsten des Gemeinwohls erheblich eingeschränkt. Nach Giegolds Ansicht würden, wenn überhaupt, vor allem Transnationale Konzerne profitieren. Als weiteres Problem sieht er die die Gefahr, dass viele der größten US-Firmen in Kanada Niederlassungen unterhalten. Über CETA würden diese daher die EU-Staaten verklagen können, selbst wenn das TTIP-Abkommen zwischen den USA und der EU scheitert.

Auch auf TISA geht der Europaabgeordnete kurz ein. Gut 20 Staaten und die EU-Kommission verhandeln hierbei über den Handel mit Dienstleistungen neu regeln soll. Es ist inzwischen in der zwölfte Verhandlungsrunde. Über den genauen Inhalt der Verhandlungen wird die Öffentlichkeit genauso mangelhaft informiert wie bei TTIP und CETA. Durchgesickert ist jedoch, dass durch eine sogenannte Stillhalteklausel im TISA-Abkommen viele Staaten dazu verpflichtet würden, an bestehenden Liberalisierungen festzuhalten und keine neuen Regulierungen einzuführen. Darüber hinaus sehen die Verhandlungsführer eine Ratchetklausel vor. Diese führt dazu, dass sobald Liberalisierungen eingeführt würden, diese nicht mehr rückgängig zu machen sind. Würde es in einem Land beispielsweise zu einer Privatisierung der Wasserversorgung kommen, wäre eine spätere Rekommunalisierung – wie es etwa in Berlin 2013 der Fall war – nicht mehr möglich.

Image

Noch völlig offen sind noch die Verhandlungen bei TTIP , das dem Abbau von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen mit den USA erreichen soll. Dieses sehr umfangreiche Abkommen wurde inzwischen in einem viele hundert Seiten starken Vertragswerksentwurf ausgeweitet, der im Februar 2016 in die 12 Verhandlungsrunde gehen soll. Aufgrund der vielen Unstimmigkeiten zischenden Verhandlungspartner beiderseits des Atlantiks wurde nun für bestimmte Personengruppen eine streng limitierte Lesemöglichkeit geschaffen. Das Misstrauen gegen dieses in Geheimsitzungen vorangetriebene Abkommen bleibt aber weiter bestehen. Dies sei auch ein Ergebnis des für die Verhandlungsteilnehmer unvorhergesehen starken Widerstandes beiderseits des Atlantiks. Dies dürfte das geplante Verhandlungsende weiter hinausschieben, so dass es vor den US-Präsidentschaftswahlen im November 2016 nicht mehr erreichbar erscheint wie Sven Giegold feststellt.

Die Zustimmung des Europaparlaments und der Mitgliedsstaaten ist formal-rechtlich notwendig, damit Abkommen wie CETA und TTIP in Kraft treten können. Doch nach Art. 218 Abs. 5 des Lissabon-Vertrags kann der EU-Ministerrat bestimmen, dass die Abkommen auch ohne Zustimmung der Parlamente vorläufig angewendet werden. Ein weiteres großes Problem aller dieser Verhandlungen ist, dass die Schwellen- aber vor allem die vielen Entwicklungsländer nicht beteiligt werden. Dies ist auch der Grund, warum die seit 10 Jahren laufenden WHO-Verhandlungen, die vor allem von den Entwicklungsländern geführt werden, nicht vorankommen. Die Industrieländer blockieren hier.