Antrag: Fußgängerüberwege 4. Dezember 2020 Der Stadtrat setzt sich für die weitere Absicherung von Straßenüberque-rungen von Fußgängern ein. Die Verwaltung wird beauftragt sukzessive zu ermitteln, bei welchen Überquerungshilfen bzw. Verkehrsinseln ein Fußgängerüberweg (§26StVO) möglich bzw. nach RFGÜ sogar empfohlen ist und mit welchen zusätzlichen Maßnahmen und Kosten jeweils zu rechnen ist. Begründung: Mit der Einrichtung von Überquerungshilfen mit Verkehrsinseln hat die Stadt an entsprechenden Stellen einem erhöhten Gefahrenpotential für Fußgänger entgegengewirktDennoch ist die Situation immer wieder unbefriedigend:Fahrzeuge, insbesondere LKWs und Busse,halten bei Stauungen häu-fig auf dem Überweg und behindern damit Gehende. (So regelmäßigzu beobachtenan der Ecke Inneren-Neumarkter-Str.–Bahnhofstr.).Fahrzeuge halten für Fußgänger an, obwohl dies nicht nötig,mithin nicht zulässig ist, und provozieren damit Gefahren.Fahrzeuge halten an einigenStellen beim Abbiegen regelmäßig nicht an, obwohl sie verpflichtet wären (z.B. Stadtberg Einbiegung zur In-neren Neumarkter Straße)Zudem räumen Überquerungshilfen den Gehenden keinen Vorrang ein.Die Überquerungshilfen erfüllen damit die Aufgabe der Absicherung des gehenden Verkehrs oft nur unzureichend. Sieerhöhen gelegentlich auf-grund der unklaren Situation sogardie Gefahr für fahrenden und gehen-den Verkehr.Abhilfe kann eine klare Fahrbahnmarkierung (Zebrastreifen) und eine damit verbundene Beschilderung und Beleuchtung schaffen. Zudem wäre in der Umgebung von Überquerungshilfeneine Reduktion der Geschwindigkeit auf Tempo 30 möglichoder teils sogar geboten.Aus der R-FGÜ (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgän-gerüberwegen) ergeben sich Konstellationen von Verkehrsaufkommen des fahrenden und gehenden Verkehrs, in denen Fußgängerüberwege ausdrücklich empfohlen werden. Kosten: Interne Kosten