Antrag: Radwegekonzept für Schwindegg

Der Gemeinderat Schwindegg möge folgenden Beschluss fassen:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung ein geeignetes Fachbüro mit der Erstellung eines integrierten Radwegekonzeptes für die Gemeinde Schwindegg zu beauftragen um einen Antrag auf Fördermittel aus dem Sonderprogram „Stadt und Land“ zu stellen. Ziel ist den Förderantrag noch vor dem 31.12.2021 zu stellen,um die größtmögliche Förderung von 80% zu erhalten. Finanzschwache Kommunen erhalten bis zu 90% Förderung.

Begründung:
Radfahren ist nicht nur gesund–es schont die Umwelt, erhöht die Lebensqualitätund ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, wie wir an der Zunahme des beruflichen, touristischen und Freizeit-Radverkehrs in und um Schwindegg sowie im Landkreis und der Region Inn-Salzach beobachten können. Die Region Inn-Salzach wurde 2020 vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) mit dem Qualitätssiegel „ADFC –RadReiseRegion“ ausgezeichnet. Sie ist damit eine von nur sechs zertifizierten Radreiseregionen in ganz Deutschland.
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ bietet die einmalige Gelegenheit Schwindegg als fahrradfreundliche Kommune zu gestalten und an das Radwegekonzept des Landkreises anzuschließen. Um die Fülle der Voraussetzungen für eine Förderung zu erfüllen, ist ein vernünftiges und professionelles Radwegekonzept entscheidend. Unsere Nachbargemeinden Ampfing und Oberbergkirchen haben daher bereits die Erstellung eines solchen Konzeptes auf den Weg gebracht. Auch Neumarkt St. Veit ist damit befasst.

Link zum Programm auf der Webseite des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr: https://www.radverkehr.bayern.de/sonderprogramm-s-l/index.php

Hier ein Auszug aus den Förderbedingungen:

(4) Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Investition

a) bau-und verkehrstechnisch einwandfrei ist,

b) unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant ist,

c) eine eigene Verkehrsbedeutung insbesondere für Berufs-oder Alltagsverkehre hat und insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales aufweist,

d) nicht ausschließlich touristischen Verkehren dient oder zu dienen bestimmt ist,

e) die Planung im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes bzw. Radnetzes erfolgt,

f) dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig –einschließlich Winterdienst –durch die Träger der Straßenbaulast der Länder und Gemeinden betrieben und unterhalten werden kann.

(5) Die Länder beachten bei der Auswahl der zu fördernden Maßnahmen und Verwendung der Bundesmittel die Erreichung der in der Präambel genannten Ziele (vgl. Anlage 1). Die Länder achten –je nach der Siedlungsstruktur im jeweiligen Bundesland -auf eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Mit kollegialen Grüßen,

Judith Bogner & Hermann Hager

Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Gemeinderat Schwindegg